Hier mal wieder was Lustiges von unseren
Freunden von der GEZ:
Unsere
Tochter Hannah wurde am 19.05.2004 geboren.
Dieses Schreiben war am 27.08.2004 bei uns im Briefkasten:

Also
habe ich mich mal kurz hingesetzt, um den netten Leuten dort
den Sachverhalt ein wenig zu verdeutlichen:

Natürlich
habe ich keine Antwort bekommen,
aber am 07.09.2004 las ich
Folgendes
in der örtlichen Tageszeitung:

Ein
weiterer Artikel erschien am 11.09.2004
in der örtlichen Tageszeitung:

Der
Landesbeauftragte für Datenschutz schreibt zum Thema Datenspeicherung
und Adresshandel:
"Unzulässig ist die Speicherung, wenn das schutzwürdige
Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt."
Ich
denke, ein Kind ist in diesem Falle sicher ausreichend schutzwürdig!
Weitere
interessante Informationen gibt es übrigens hier:
www.rundfunkgebuehrenzahler.de
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