Hier mal wieder was Lustiges von unseren Freunden von der GEZ:



Unsere Tochter Hannah wurde am 19.05.2004 geboren.


Dieses Schreiben war am 27.08.2004 bei uns im Briefkasten:





Also habe ich mich mal kurz hingesetzt, um den netten Leuten dort
den Sachverhalt ein wenig zu verdeutlichen:




Natürlich habe ich keine Antwort bekommen,
aber am 07.09.2004 las ich Folgendes
in der örtlichen Tageszeitung:

 


 

Ein weiterer Artikel erschien am 11.09.2004
in der örtlichen Tageszeitung:

 

 

Der Landesbeauftragte für Datenschutz schreibt zum Thema Datenspeicherung und Adresshandel:

"Unzulässig ist die Speicherung, wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt."

Ich denke, ein Kind ist in diesem Falle sicher ausreichend schutzwürdig!





Weitere interessante Informationen gibt es übrigens hier:

www.rundfunkgebuehrenzahler.de